Bundesgesetz vom 8. Juli 1948 über die Wiederherstellung des österreichischen Rechtes auf dem Gebiete des Börsewesens (Börseüberleitungsgesetz).

Zusammenfassung


160. Bundesgesetz: Börseüberleitungsgesetz.

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Auszug


Bundesgesetz vom 8. Juli 1948 über die Wiederherstellung des österreichischen Rechtes auf dem Gebiete des Börsewesens (Börseüberleitungsgesetz).

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Die nachstehenden österreichischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des Börsewesens werden nach dem Stand der Gesetzgebung vom 13. März 1938, jedoch unter Berücksichtigung der in diesem Bundesgesetz verfügten Abände-

rungen und Ergänzungen, wieder in Kraft gesetzt:

1. Das Gesetz vo...

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