Zusammenfassung
160. Bundesgesetz: Börseüberleitungsgesetz.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 8. Juli 1948 über die Wiederherstellung des österreichischen Rechtes auf dem Gebiete des Börsewesens (Börseüberleitungsgesetz).
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Die nachstehenden österreichischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des Börsewesens werden nach dem Stand der Gesetzgebung vom 13. März 1938, jedoch unter Berücksichtigung der in diesem Bundesgesetz verfügten Abände-rungen und Ergänzungen, wieder in Kraft gesetzt:1. Das Gesetz vo...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links