Verordnung der Bundesregierung vom 5. Februar 1947, betreffend die teilweise Wiederinkraftsetzung des Tarifes über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung.

Zusammenfassung


87. Verordnung: Teilweise Wiederinkraftsetzung des Tarifes über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 5. Februar 1947, betreffend die teilweise Wiederinkraftsetzung des Tarifes über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung.

Auf Grund des § 78 des Allgeme...

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