Kundmachung der Bundesregierung vom 9. Mai 1950 über die Wiederverlautbarung von Vorschriften auf dem Gebiete des Patentrechtes.

Zusammenfassung


128. Kundmachung: Wiederverlautbarung von Vorschriften auf dem Gebiete des Patentrechtes.

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Auszug


Kundmachung der Bundesregierung vom 9. Mai 1950 über die Wiederverlautbarung von Vorschriften auf dem Gebiete des Patentrechtes.

Artikel I.

Gegenstand der Wiederverlautbarung.

§ 1. Auf Grund des § 1 des Wiederverlautbarungsgesetzes,

BGBl. Nr. 114/1947, wird 1. das Patentgesetz, BGBl. Nr. 366 vom Jahre 1925, als „Patentgesetz 1950" (Anlage 1),

2. das Bundesgesetz vom 19. März 1947,

BGBl. Nr. 80, über die Neuordnung ...

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