Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes bezüglich der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Bereich der Gemeinde Brunn am Gebirge

Zusammenfassung


780. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes bezüglich der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Bereich der Gemeinde Brunn am Gebirge

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes bezüglich der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Bereich der Gemeinde Brunn am Gebirge

Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 26 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in de...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen