Zusammenfassung
66. Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
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Auszug
WIENER ÜBEREINKOMMEN OBER DIPLOMATISCHE BEZIEHUNGEN
Nachdem das am 18. April 1961 in Wien unterzeichnete Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen mit dem Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten, welche also lauten:
(Übersetzung)DIE VERTRAGSSTAATEN DIESES ÜBEREINKOMMENS EINGEDENK DESSEN, daßdie Völker aller Staaten von alters her die besondere Stellung des Diplomaten anerkannt haben,IN ANBETRACHT der in der Satzung der Vereinten Nationen verkündeten Ziele und Grundsätze in bezug auf die souveräne Gleichheit der Staaten,die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und auf die Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen,ÜBERZEUGT, daß ein internationalesÜbereinkommenüber den diplomatischen Verkehr,diplomatische Vorrechte und Immunitäten geeignet ist,ungeachtet der unterschiedlichen Verfassungs- und Sozialordnungen der Nationen zur Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen ihnen beizutragen,IN DER ERKENNTNIS,daß diese Vorrechte und Immunitäten nicht dem Zweck dienen, Einzelne zu bevorzugen,sondern zum Ziel haben,den diplomatischen Missionen als Vertretungen von Staaten die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten,UNTER BEKRÄFTIGUNG des Grundsatzes, daß die Regeln des Völkergewohnheitsrechts auch weiterhin für alle Fragen gelten sollen, die nicht ausdrücklich in diesem Übereinkommen geregelt sind,HABEN folgendes VEREINBART:Artikel 1Im Sinne dieses Übereinkommens haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:a) der Ausdruck „Missionschef"bezeichnet die Person,die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein;b) der Ausdruck „Mitglieder der Mission" bezeichnet den Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission;c) der Ausdruck „Mitglieder des Personals der Mission"bezeichnet die Mitglieder des diplomatischen Personals, des Verwaltungs-und technischen Personals und des dienstlichen Hauspersonals der Mission;d) der Ausdruck „Mitglieder des diplomatischen Personals"bezeichnet die in diplomatischem Rang stehenden Mitglieder des Personals der Mission;e) der Ausdruck „Diplomat"bezeichnet den Missionschef und die Mitglieder des diplomatischen Personals der Mission;f) der Ausdruck „Mitglie...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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