Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 21. Oktober 1976 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Bereich der Gemeinden Gießhübl, Perchtoldsdorf und Brunn am Gebirge

Zusammenfassung


612. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Bereich der Gemeinden Gießhübl, Perchtoldsdorf und Brunn am Gebirge

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 21. Oktober 1976 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 21 Wiener Außenring Autobahn im Bereich der Gemeinden Gießhübl, Perchtoldsdorf und Brunn am Gebirge

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 197...

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