Zusammenfassung
596. Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht samt Anlagen
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Auszug
WIENER ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER OZONSCHICHT
Der Nationalrat hat 1. den Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen genehmigt,
2. folgenden Beschluß gefaßt: Gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.(Übersetzung)Präambel Die Vertragsparteien diesesÜbereinkommens,IM BEWUSSTSEIN der möglicherweise schädlichen Einwirkungen jeder Veränderung der Ozonschicht auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt,UNTER HINWEIS auf die einschlägigen Bestimmungen der Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen, insbesondere auf den Grundsatz 21, der folgendes vorsieht: „Die Staaten haben nach der Satzung der Vereinten Nationen und den Grundsätzen des Völkerrechts das souveräne Recht, ihre eigenen Naturschätze gemäß ihrer eigenen Umweltpolitik zu nutzen,sowie die Pflicht, dafür zu sorgen,daß durch Tätigkeiten, die innerhalb ihres Hoheitsbereichs oder unter ihrer Kontrolle ausgeübt werden, der Umwelt in anderen Staaten oder in Gebieten außerhalb der nationalen Hoheitsbereiche kein Schaden zugefügt wird",UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Gegebenheiten und besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer,EINGEDENK der im Rahmen sowohl internationaler als auch nationaler Organisationen durchgeführten Arbeiten und Untersuchungen und insbesondere des Weltaktionsplans für die Ozonschicht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen,SOWIE EINGEDENK der auf nationaler und internationaler Ebene bereits getroffenen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Ozonschicht,IM BEWUSSTSEIN, daßMaßnahmen zum Schutz der Ozonschicht vor Veränderungen infolge menschlicher Tätigkeiten internationale Zusammenarbeit und internationales Handeln erfordern und auf einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Erwägungen beruhen sollten,SOWIE IM BEWUSSTSEIN der Notwendigkeit, weitere Forschungsarbeiten und systematische Beobachtungen durchzuführen,um die wissenschaftlichen Kenntnisse über die Ozonschicht und mögliche schädliche Auswirkungen einer Veränderung dieser Schicht zu vertiefen,ENTSCHLOSSEN, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen von Veränderungen der Ozonschicht zu schützen,SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:Artikel 1BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Übereinkommens 1. bedeutet „Ozonschicht" die Schicht atmosphärischen Ozon...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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