Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der Österreichischen Bundesregierung gemäß Art. 25 und Art. 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Zusammenfassung


167. Kundmachung: Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der Österreichischen Bundesregierung gemäß Art. 25 und Art. 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der Österreichischen Bundesregierung gemäß Art. 25 und Art. 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

(Übersetzung)

DER BUNDESMINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN ERKLÄRUNG DER BUNDESREGIERUN...

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