Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1985 betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der Österreichischen Bundesregierung im Sinne des Artikels 25 und des Artikels 46 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. Nr. 210/1958)

Zusammenfassung


384. Kundmachung: Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der Österreichischen Bundesregierung im Sinne des Artikels 25 und des Artikels 46 der in Rom unterzeichneten Konvendon zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1985 betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der Österreichischen Bundesregierung im Sinne des Artikels 25 und des Artikels 46 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. Nr. 210/1958)

Die Ständige Vertretung Österreichs beim Europarat hat mit Schreiben vom 5. Aug...

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