Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 29. Oktober 1954, womit der örtliche Wirkungsbereich von Trägern der Krankenversicherung an die durch das Gebietsänderungsgesetz vom 26. Juli 1946, BGBl. Nr. 110/1954, verfügten Gebietsänderungen zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien angepaßt wird.

Bundesgesetzblatt, 26 November 1954 (Nr. 246/1954)

Verordnung (V)

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Zusammenfassung


246. Verordnung: Anpassung des örtlichen Wirkungsbereiches von Trägern der Krankenversicherung an die durch das Gebietsänderungsgesetz verfügten Gebietsänderungen zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 29. Oktober 1954, womit der örtliche Wirkungsbereich von Trägern der Krankenversicherung an die durch das Gebietsänderungsgesetz vom 26. Juli 1946, BGBl. Nr. 110/1954, verfügten Gebietsänderungen zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien angepaßt wird.

Auf Grund des § 5 Abs. 6 des Sozialversicherungs-...

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