Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 24. November 1988, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (26. Novelle zur KDV 1967)

Zusammenfassung


683. Verordnung: Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (26. Novelle zur KDV 1967)

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 24. November 1988, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (26. Novelle zur KDV 1967)

Auf Grund des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl.

Nr. 267, wird verordnet:

Artikel I Die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399, zuletzt geändert mit der Verordnung BGBl. Nr. 643/1988, wird wie folgt geändert:

1. Nach dem § 64 wird eingefügt:

„Ausstattung einer Fahrschule

§ 64 a. (1) Der theoretische Fahrschulunterricht darf, sofern er nicht in Demonstrationen am Fahrzeug besteht, nur in geschlossenen Räumen erteilt werden. Hiefür müssen im Sinne des § 110 Abs. 1

lit. a KFG 1967 mindestens ein Vortragssaal und ein kleinerer Unterrichtsraum für die Abhaltung von Unterricht für kleine Gruppen vorhanden sein.

Vortragssaal und Unterrichtsräume müssen nach Größe, Beschaffenheit und Einrichtung einen sachgerechten Unterrichtsbetrieb zulassen.

(2) Für die Durchführung von Fahrübungen, wie Rückwärtsfahren, Umkehren, Einfahren in Parklü...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen