Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Konformitätsbewertungsverfahren bei der Zulassung von Endgeräten (Konformitätsbewertungsverordnung)

Zusammenfassung


791. Verordnung: Konformitätsbewertungsverordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Konformitätsbewertungsverfahren bei der Zulassung von Endgeräten (Konformitätsbewertungsverordnung)

Auf Grund des § 15 Abs. 3 des Fernmeldegesetzes 1993, BGBl. Nr. 908/1993, wird verordnet:

Zweck

§ 1. (1) Zweck dieser Verordnung ist die Umsetzung der Richtlinie der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Mai 1988 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikations-Endgeräte (88/301 /EWG) und der Richtlinie des Rates der Europäische...

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