Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der die Funkanlagen und Endgeräte-Verordnung geändert wird

Zusammenfassung


146. Verordnung: Änderung der Funkanlagen und Endgeräte-Verordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der die Funkanlagen und Endgeräte-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Fernmeldegesetzes, BGBl. Nr. 908/1993, idF BGBl. Nr. 505/1994 wird verordnet:

Die Funkanlagen und Endgeräte-Verordnung, ...

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