Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der die Funkanlagen und Endgeräte-Verordnung geändert wird

Zusammenfassung


21. Verordnung: Änderung der Funkanlagen und Endgeräte-Verordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der die Funkanlagen und Endgeräte-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Fernmeldegesetzes, BGBl. Nr. 908/1993, idF BGBl. Nr. 505/1994

wird verordnet:

Die Funkanlagen und Endgeräte-Verordnung, BGBl. Nr. 712/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 146/1995, wird wie folgt geändert:

1. Im Anhang werden bei „FTV311 Einfache Telekommunikationsanlagen“ die Worte

„Ausgabedatum Jänner 1995â€...

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