Zusammenfassung
299. Bundesgesetz: Landwirtschaftsgesetz 1976
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Auszug
Bundesgesetz vom 9. Juni 1976, mit dem Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung sowie zur Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden Bauernstandes getroffen werden (Landwirtschaftsgesetz 1976)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I(Verfassungsbestimmung)§ 1. Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,wie sie im Artikel II des vorliegenden Bundesgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind bis zum Ablauf des 30. Juni 1978 auch in den Belangen Bundessache,hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 etwas anderes vorsieht.Artikel II A. Allgemeines§ 2. (1) Bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist davon auszugehen, daß es dessen Zweck ist,a) einen wirtschaftlich gesunden und leistungsfähigen Bauernstand in einem funktionsfähigen ländlichen Raum zu erhalten,b) der Landwirtschaft und den in der Landwirtschaft beschäftigten Personen die Teilnahme an der fortschreitenden En...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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