Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Schutzmaßnahmen betreffend Rasenmäher

Zusammenfassung


239. Verordnung: Schutzmaßnahmen betreffend Rasenmäher

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Schutzmaßnahmen betreffend Rasenmäher

Auf Grund des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 und der Kundmachungen BGBl. Nr. 264/1995 und BGBl. Nr. 691/1995,

wird vom Bundesminister für wirts...

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