Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. März 1989 über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Metalldrücker (Metalldrücker-Meisterprüfungsordnung)

Zusammenfassung


169. Verordnung: Metalldrücker-Meisterprüfungsordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. März 1989 über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Metalldrücker (Metalldrücker-Meisterprüfungsordnung)

Auf Grund des § 21 der Gewerbeordnung 1973,

BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

Anwendung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung

§ 1. Auf die Durchführung der Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Metalldrücker ist die Allgemeine Meisterprüfungsordnung, BGBl.

Nr. 356/1979, anzuwenden.

Fachlich-pr...

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