Zusammenfassung
169. Verordnung: Metalldrücker-Meisterprüfungsordnung
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. März 1989 über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Metalldrücker (Metalldrücker-Meisterprüfungsordnung)
Auf Grund des § 21 der Gewerbeordnung 1973,
BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:Anwendung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung§ 1. Auf die Durchführung der Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Metalldrücker ist die Allgemeine Meisterprüfungsordnung, BGBl.Nr. 356/1979, anzuwenden.Fachlich-pr...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
