Zusammenfassung
197. Verordnung: Büromaschinenmechaniker-Meisterprüfungsordnung
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Büromaschinenmechaniker (Büromaschinenmechaniker-Meisterprüfungsordnung)
Auf Grund des § 21 und des § 18 Abs. 8 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 325/1990,
wird — hinsichtlich des § 3 Abs. 4 Z 1 bis 6 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst und hinsichtlich des § 3 Abs. 1 Z 7im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung — verordnet...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
