Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung zur Durchführung des Ingenieurgesetzes 1990 geändert wird

Zusammenfassung


3. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ingenieurgesetzes 1990

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung zur Durchführung des Ingenieurgesetzes 1990 geändert wird

Auf Grund des § 10 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 des Ingenieurgesetzes 1990, BGBl. Nr. 461, in der Fassung BGBl. Nr. 512/1994 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten verordnet:

Die Verordnung zur Durchführung des Ingenieurgesetzes 1990, BGBl. Nr. 244/...

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