Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Anordnung von Erhebungen in Geflügelbrütereien und -schlächtereien geändert wird

Zusammenfassung


586. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anordnung von Erhebungen in Geflügelbrütereien und -schlächtereien

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Anordnung von Erhebungen in Geflügelbrütereien und -schlächtereien geändert wird

Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BG...

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