Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Fußpfleger geändert werden

Zusammenfassung


330. Verordnung: Änderung der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Fußpfleger

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Fußpfleger geändert werden

Auf Grund des § 8 Abs. 3 des Berufsausbildungsgesetz...

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