Zusammenfassung
180. Verordnung: Binder-Meisterprüfungsordnung
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. Feber 1989 über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Binder (Binder- Meisterprüfungsordnung)
Auf Grund des § 21 der Gewerbeordnung 1973,
BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:Anwendung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung§ 1. Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Binder (§ 94 Z 3 GewO 1973) ist die Allgemeine Meisterprüfungsordnung,BGBl. Nr. 3...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
