Zusammenfassung
39. Verordnung: Friseur-Meisterprüfungsordnung
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Friseure und Perückenmacher (Friseur-Meisterprüfungsordnung)
Auf Grund des § 20 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/1997, wird verordnet:
Anwendung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung§ 1. Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Friseure und Perückenmacher...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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