Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Friseure und Perückenmacher (Friseur-Meisterprüfungsordnung)

Bundesgesetzblatt, 10 Februar 1998 (Nr. 39/1998)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


39. Verordnung: Friseur-Meisterprüfungsordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Friseure und Perückenmacher (Friseur-Meisterprüfungsordnung)

Auf Grund des § 20 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/1997, wird verordnet:

Anwendung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung

§ 1. Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Friseure und Perückenmacher

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