Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Mechaniker (Mechaniker-Meisterprüfungsordnung)

Zusammenfassung


193. Verordnung: Mechaniker-Meisterprüfungsordnung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Mechaniker (Mechaniker-Meisterprüfungsordnung)

Auf Grund des § 21 und des § 18 Abs. 8 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 325/1990, wird - hinsichtlich des § 3 Abs. 4

2 1 bis 12 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst und hinsichtlich des

§ 3 Abs. 1 Z 13 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung —

verordnet:

Anwendung der Allgemei...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen