Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Schlosser (Schlosser-Meisterprüfungsordnung)

Bundesgesetzblatt, 18 Juli 1995 (Nr. 459/1995)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


459. Verordnung: Schlosser-Meisterprüfungsordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Schlosser (Schlosser-Meisterprüfungsordnung)

Auf Grund des § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994, wird verordnet:

Anwendung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung

§ 1. Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Schlosser (§ 94 Z13 GewO 1994) ist die Allgemeine Meisterprüfungsordnung, BGBl. Nr. 454/1993, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Fachlich-praktischer Teil der Meisterprüfung

§ 2...

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