Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Chemiewerker geändert wird

Zusammenfassung


588. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Chemiewerker

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Chemiewerker geändert wird

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildu...

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