Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kellner erlassen wird

Zusammenfassung


333. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kellner

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kellner erlassen wird

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird folgende Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kellner erlassen:

Gliederung

§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.

(2) Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände a)  Prüfar...

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