Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler erlassen wird

Zusammenfassung


330. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler erlassen wird

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler wird folgende Prüfungsordnung erlassen:

Gliederung der Lehrabschlußprüfung

§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.

(2) Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände a) Geschäftsfall Waffen- und Munitionshandel,

b) Verkaufsförderung und Lagerung,

c) Fachwarenkunde, Verkauf und Ku...

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