Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung vom 15. Jänner 1948 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem 1., 2. und 3. Rückstellungsgesetz.

Zusammenfassung


39. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem 1., 2. und 3. Rückstellungsgesetz.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung vom 15. Jänner 1948 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem 1., 2. und 3. Rückstellungsgesetz.

Auf Grund des § 2, Abs. (1), des Bundes...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen