Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung vom 12. November 1948 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten und Zweiten Rückstellungsgesetz.

Zusammenfassung


257. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten und Zweiten Rückstellungsgesetz.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung vom 12. November 1948 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten und Zweiten Rückstellungsgesetz.

Auf Grund des § 2, Abs. (1), de...

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