Verordnung des Bundesministeriums für Vermögeinssicherung und Wirtschaftsplanung vom 1. Dezember 1948 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Dritten Rückstellungsgesetze.
Verordnung des Bundesministeriums für Vermögeinssicherung und Wirtschaftsplanung vom 1. Dezember 1948 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Dritten Rückstellungsgesetze.