Verordnung des Bundesministeriums für Vermögeinssicherung und Wirtschaftsplanung vom 1. Dezember 1948 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Dritten Rückstellungsgesetze.

Zusammenfassung


5. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Dritten Rückstellungsgesetze.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Vermögeinssicherung und Wirtschaftsplanung vom 1. Dezember 1948 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Dritten Rückstellungsgesetze.

Auf Grund des § 1...

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