Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, geändert wird

Zusammenfassung


30. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, geändert wird

Auf Grund des § 68 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt...

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