Verordnung der Bundesregierung vom 13. Feber 1973, mit der die Wochendienstzeit der Angehörigen des Bundesheeres, ausgenommen Personen, die zum ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst einberufen sind, verlängert wird

Zusammenfassung


83. Verordnung: Verlängerung der Wochendienstzeit der Angehörigen des Bundesheeres, ausgenommen Personen, die zum ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst einberufen sind

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 13. Feber 1973, mit der die Wochendienstzeit der Angehörigen des Bundesheeres, ausgenommen Personen, die zum ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst einberufen sind, verlängert wird

Auf Grund des § 28 Abs. 5 der Dienstpragmati...

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