Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. Februar 1989 betreffend Mitteilung der Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt zur Durchführung des Jahresausgleichs von Amts wegen

Zusammenfassung


109. Verordnung: Mitteilung der Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt zur Durchführung des Jahresausgleichs von Amts wegen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. Februar 1989 betreffend Mitteilung der Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt zur Durchführung des Jahresausgleichs von Amts wegen

Gemäß § 72 Abs. 3 Einkommensteuer...

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