Bundesgesetz vom 12. Dezember 1946, womit das Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Aufnahme von Anleihen in fremder Währung, B. G. Bl. Nr. 154, abgeändert wird.

Zusammenfassung


29. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Aufnahme von Anleihen in fremder Wahrung.

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Auszug


Bundesgesetz vom 12. Dezember 1946, womit das Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Aufnahme von Anleihen in fremder Währung, B. G. Bl. Nr. 154, abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

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