Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 13. Dezember 1954, womit die Liste der von der Ausfuhrvergütung ausgeschlossenen Gegenstände (Ausschlußliste) abgeändert wird.

Zusammenfassung


22. Verordnung: Abänderung der Liste der von der Ausführvergütung ausgeschlossenen Gegenstände (Ausschlußliste).

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 13. Dezember 1954, womit die Liste der von der Ausfuhrvergütung ausgeschlossenen Gegenstände (Ausschlußliste) abgeändert wird.

Auf Grund des § 16 Abs. 2 des Umsatzsteuerges...

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