Zusammenfassung
22. Verordnung: Abänderung der Liste der von der Ausführvergütung ausgeschlossenen Gegenstände (Ausschlußliste).
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Auszug
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 13. Dezember 1954, womit die Liste der von der Ausfuhrvergütung ausgeschlossenen Gegenstände (Ausschlußliste) abgeändert wird.
Auf Grund des § 16 Abs. 2 des Umsatzsteuerges...
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