Bundesgesetz vom 21. März 1952, womit das Strafgesetz abgeändert und ergänzt wird (Strafgesetznovelle 1952).

Zusammenfassung


62. Bundesgesetz: Strafgesetznovelle 1952.

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Auszug


Bundesgesetz vom 21. März 1952, womit das Strafgesetz abgeändert und ergänzt wird (Strafgesetznovelle 1952).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Österreichische Strafgesetz 1945, ASlg.

Nr. 2, wird abgeändert und ergänzt wie folgt:

1. Im § 2 lit. c tritt an die Stelle des Hinweises

„(§§ 236 und 523)" der Hinweis

„(§ 523)".

2. Den §§ 46 und 264 wird jedesmal folgende Bestimmung angefügt:

„Ein selbstversch...

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