Zusammenfassung
62. Bundesgesetz: Strafgesetznovelle 1952.
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Auszug
Bundesgesetz vom 21. März 1952, womit das Strafgesetz abgeändert und ergänzt wird (Strafgesetznovelle 1952).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Österreichische Strafgesetz 1945, ASlg.Nr. 2, wird abgeändert und ergänzt wie folgt:1. Im § 2 lit. c tritt an die Stelle des Hinweises„(§§ 236 und 523)" der Hinweis„(§ 523)".2. Den §§ 46 und 264 wird jedesmal folgende Bestimmung angefügt:„Ein selbstversch...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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