Protokoll der XVI. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Tiroler Etschland vom 12. Mai 1949 BGBl. Nr. 125/1957, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 242/1964 vorgesehenen Gemischten Kommission

Zusammenfassung


284. Protokoll der XVI. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Tiroler Etschland vorgesehenen Gemischten Kommission

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Auszug


Protokoll der XVI. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Tiroler Etschland vom 12. Mai 1949 BGBl. Nr. 125/1957, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 242/1964 vorgesehenen Gemischten Kommission

Die in Art. 6 des Abkommens zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Tiroler Etschland vorgesehene Gemischte Kommission hat ihre XVI. Tagung in der Zeit vom 31. Mai bis 4. Juni 1965 in Riva am Gardasee abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:

Artikel 1

An Stelle der dem Protokoll vom 29. Mai...

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