PROTOKOLL der XXI. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino/Tiroler Etschland vom 12. Mai 1949 BGBl. Nr. 125/1957 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 267/1969. vorgesehenen Gemischten Kommission

Zusammenfassung


241. Protokoll der XXI. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino/Tiroler Etschland vorgesehenen Gemischten Kommission

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Auszug


PROTOKOLL der XXI. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino/Tiroler Etschland vom 12. Mai 1949 BGBl. Nr. 125/1957 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 267/1969. vorgesehenen Gemischten Kommission

Die in Art. 6 des Abkommens zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino/Tiroler Etschland vorgesehene Gemischte Kommission hat ihre XXI. Tagung...

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