PROTOKOLL der XXII. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino/Tiroler Etschland vom 12. Mai 1949 BGBl. Nr. 125/1957 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 241/1970 vorgesehenen GEMISCHTEN KOMMISSION

Bundesgesetzblatt, 13 August 1971 (Nr. 295/1971)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


295. Protokoll der XXII. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino/Tiroler Etschland vorgesehenen Gemischten Kommission

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Auszug


PROTOKOLL der XXII. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino/Tiroler Etschland vom 12. Mai 1949 BGBl. Nr. 125/1957 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 241/1970 vorgesehenen GEMISCHTEN KOMMISSION

Die in Artikel 6 des Abkommens zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino/Tiroler Etschland vorgesehene Gemischte Kommission ...

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