Zusammenfassung
295. Protokoll der XXII. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino/Tiroler Etschland vorgesehenen Gemischten Kommission
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Auszug
PROTOKOLL der XXII. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino/Tiroler Etschland vom 12. Mai 1949 BGBl. Nr. 125/1957 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 241/1970 vorgesehenen GEMISCHTEN KOMMISSION
Die in Artikel 6 des Abkommens zwischen der
Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino/Tiroler Etschland vorgesehene Gemischte Kommission ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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