PROTOKOLL der XXVI. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vom 12. Mai 1949 BGBl. Nr. 125/1957 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 489/1974 vorgesehenen Gemischten Kommission

Zusammenfassung


445. Protokoll der XXVI. Tagung der in Art. 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehenen Gemischten Kommission

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Auszug


PROTOKOLL der XXVI. Tagung der in Artikel 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vom 12. Mai 1949 BGBl. Nr. 125/1957 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 489/1974 vorgesehenen Gemischten Kommission

Die in Art. 6 des Abkommens zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat ihre XXVI. Tagung in der Zeit vom 26. bis 30. Mai 1975 in Meran abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:

Artikel 1

An Stelle ...

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