Bundesgesetz vom 4. Juli 1962 mit dem das Bundesgesetz über die Zahlung einer Pauschalvergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten als Armenvertretern in gerichtlichen Verfahren abgeändert wird.

Zusammenfassung


183. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Zahlung einer Pauschalvergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten als Armenvertretern in gerichtlichen Verfahren.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz vom 4. Juli 1962 mit dem das Bundesgesetz über die Zahlung einer Pauschalvergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten als Armenvertretern in gerichtlichen Verfahren abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Bu...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen