Abkommen über den Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Zusammenfassung


86. Abkommen über den Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.

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Auszug


Abkommen über den Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken haben folgende Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen Österreich und der Sowjetunion vereinbart:

Artikel 1

Die Zahlungen zwischen der Republik Österreich und der UdSSR werden in der Republik

Österreic...

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