Zusammenfassung
86. Abkommen über den Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
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Auszug
Abkommen über den Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken haben folgende Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen Österreich und der Sowjetunion vereinbart:
Artikel 1Die Zahlungen zwischen der Republik Österreich und der UdSSR werden in der RepublikÖsterreic...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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