Zusammenfassung
211. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 18. September 1959, betreffend die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.
Der Nationalrat hat ...
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links