Bundesgesetz vom 18. September 1959, betreffend die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.

Zusammenfassung


211. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.

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Auszug


Bundesgesetz vom 18. September 1959, betreffend die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.

Der Nationalrat hat ...

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