Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 24. November 1949, über den Zeitpunkt, von dem an gelbe Rückstrahler auf Fahrradpedalen angebracht werden müssen.

Zusammenfassung


275. Verordnung: Festsetzung des Zeitpunktes, von dem an gelbe Rückstrahler auf Fahrradpedalen angebracht werden müssen.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 24. November 1949, über den Zeitpunkt, von dem an gelbe Rückstrahler auf Fahrradpedalen angebracht werden müssen.

Auf Grund der §§ 66, Abs....

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen