Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 2. November 1953, womit der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11 Abs. 1 des 2. Verstaatlichungsgesetzes bestimmt wird.

Zusammenfassung


169. Verordnung: Bestimmung des Zeitpunktes des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11 Abs. 1 des 2. Verstaatlichungsgesetzes.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 2. November 1953, womit der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11 Abs. 1 des 2. Verstaatlichungsgesetzes bestimmt wird.

Auf Grund des § 11 Abs. 2 und d...

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