Zusammenfassung
328. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Türkei andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Türkei andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
(Übersetzung)
Artikel 1Die Regierung der Republik Türkei bestätigt,daß zur Ausstellung von Zeugnissen über den Ursprung und die hand...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links