Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 19. Juli 1990 über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen aus Getränkeverpackungen

Zusammenfassung


516. Verordnung: Festsetzung von Zielen zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen aus Getränkeverpackungen

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 19. Juli 1990 über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen aus Getränkeverpackungen

In Ausführung von § 8 Abs. 2 des Abfallwirtschaftsgesetzes,

BGBl. Nr. 325/1990, legt der Bundesmin...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen