Zusammenfassung
545a. Verordnung: Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Republik Irak und in den Staat Kuwait
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Auszug
Verordnung der Bundesregierung vom 21. August 1990 über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Republik Irak und in den Staat Kuwait
Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes ...
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