Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 13. Dezember 1963, mit der die Verordnung, betreffend den Zivilflugzeug-Erprobungsbereich Wiener Neustadt, geändert und verlängert wird.

Zusammenfassung


310. Verordnung: Änderung und Verlängerung der Verordnung, betreffend den Zivilflugzeug-?Erprobungsbereich Wiener Neustadt.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 13. Dezember 1963, mit der die Verordnung, betreffend den Zivilflugzeug-Erprobungsbereich Wiener Neustadt, geändert und verlängert wird.

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Luftfahrtgesetzes,

BGBl. Nr. 253/1957,...

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